Krebsschmerz
krebsbedingte Schmerzen, Therapie, Krebsschmerztherapie
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Vorwort: Wir stehen mit keiner pharmazeutischen Firma in vertraglicher Beziehung, auch gibt es keinerlei Gründe für Gefälligkeiten (weil z.B. ein Arzneimittel früher gegen Entgelt klinisch geprüft wurde). Die Nennung von Präparaten, die mit ® gekennzeichnet sind, erfolgt also nicht in Werbeabsicht, sondern weil selbst bei Ärzten oft der Handelsname bekannter als der jeweilige Wirkstoff ist. Daß auch noch andere Arzneimittel mit dem gleichen Wirkstoff auf dem Markt sind, ergibt sich aus dem Zusatz "z.B.". Sollte sich eine Firma benachteiligt fühlen, weil ihr Mittel nicht erwähnt wird, so fügen wir dieses auf Wunsch gerne ein, E-Mail reicht aus!

Krebserkrankung en gehen häufig mit starken Schmerzen einher. Ein Krebsschmerz kann durch das Tu morwachstum entstehen, oder aber auch infolge der Therapie (z.B. Bestrahlung). Nicht selten kommt dann noch eine Infektion ( = Eindringen von Mikroorganismen wie z.B. Bakterien oder Viren) hinzu, als Folge der geschwächten Immunabwehr.

Obwohl wirksame Methoden zur Krebsschmerztherapie bekannt und zumindest in den Industrieländern verfügbar sind, werden leider viele Patienten mit einem Krebsschmerz aus Unkenntnis, Furcht vor Suchtentstehung und restriktiver Gesetzgebung nicht ausreichend analgetisch therapiert.
Bei richtiger Anwendung der Schmerz
therapeutischen Behandlungsmöglichkeiten beträgt die Erfolgsquote beim Krebsschmerz 90% (Strumpf 1993).
Schmerztherapie und dadurch erzielte Schmerzfreiheit ist jedoch bei Tu
morleiden einer der wichtigsten Faktoren zur Erhaltung von Lebensqualität und eine zumeist notwendige Ergänzung kausaler (= ursächlicher) Therapiemöglichkeiten. Wichtig ist, daß zur Therapie bei Krebsschmerz alle diese Methoden in ein umfassendes Behandlungskonzept eingebunden sind, das das körperliche, seelische und soziale Wohlbefinden soweit wie irgend möglich fördert. Als Leitlinie zur Krebsschmerz -Therapie und grobe Orientierung, die jedoch unbedingt den Erfordernissen des einzelnen Patienten angepaßt werden muß, kann ein Stufenschema wie das von der Weltgesundheitsorganisation publizierte, dienen (Klaschik 1990, Zech et al. 1988), das wir in nachstehender Tabelle nach unseren Erfahrungen abwandeln.

Tabelle: Stufenschema zur Therapie bei Krebsschmerz (Krebsschmerztherapie)

A. Kurative Therapie (eine auf Heilung ausgerichtete Therap ie) bei
Krebsschmerz
: Operation, Chemotherapie, Strahlentherapie
B. Palliative Therapie
(krankheitsmilderne Schmerztherapie, ohne zu heilen)
bei Krebsschmerz:
1. so genannte periphere
Analgetika (Paracetamol, nicht-steroidale
Antirheumatika, Metamizol)
(= Schmerzmittel, die vorwiegend am Ort
der Schmerzentstehung wirken)
2. zentral wirksame Analgetika (= Schmerzmittel die im Rücken mark /
Gehirn wirken) ohne BTM- (= Betäubungsmittelgesetz-) Rezept
3. systemische Opiattherapie (= Therap ie mit opiumähnlichen
Schmerzmitteln, die auf das Nervensystem wirken)
(vorzugsweise in Form
von Tabletten, Tropfen oder Schmerzpflaster)

Den Erfordernissen des Patienten angepaßt können bei Krebsschmerz
Arzneimittel der Gruppe 1 mit 2 oder 3 kombiniert werden.

C. Alternative palliative Verfahren bei einem Krebsschmerz:
a) Nerven- bzw. rückenmarknahe
Blockaden mit örtlichen
Betäubungsmitteln, auch kontinuierlich mit Katheter.
b) Peridurale Opiatanalgesie oder spinale Opiatanalgesie
(= rückenmarknahe
Betäubung mit opiumähnlichen
Substanzen) mit/ohne Port oder Pumpe
c) Permanente (neurolytische) Blockaden
(= Zerstörung
schmerzleitender Nerven)
zur Krebsschmerztherapie
d) Neurochirurgische Verfahren
(= operative Unterbrechung
der Schmerzreizleitung)

Grundzüge der medikamentösen Therapie bei Krebsschmerz (krebsbedingte Schmerzen):
Nicht jeder Schmerz, unter dem ein Kre
bspatient leidet, ist ein Krebsschmerz, also durch den Tu mor verursacht. Die meisten Patienten haben gleichzeitig mehrere Schmerzursachen, von denen der Schmerztherapeut eine möglichst zutreffende Vorstellung haben sollte.
Vor allem myofasciale Schmerzen
(= Sch merz der von Muskeln oder deren Bindegewebsumhüllung ausgeht), die durch lange Bettlägerigkeit und Verspannungen begünstigt werden, treten häufig auf und können mit einfachen Mitteln (Lagerung, Mobilisation, Massage, örtlichen Betäubungen, Mittel zur Muskel entspannung, einfache Schmerzmittel) behandelt werden, ohne daß z.B. eine Erhöhung der bereits gegebenen Opiatdosis (= Menge an opiumhaltigen Schmerzmitteln) wegen "stärkerer Schmer zen" erforderlich ist.
Eine Schmerzmittelgabe auf Dauer sollte grundsätzlich nach festem Zeitschema erfolgen, entsprechend der Wirkdauer der Substanzen. Zur Bekämpfung unregelmäßiger und eher selten auftretender Durchbruchschmerzen
(= Schmerzspitzen) kann zur Basismedikation (= Grundverordnung) bei Bedarf ein weiteres Schmerzmittel gegeben werden.
Bei bereits auf retardiertes orales Morphin
(= morphiumhaltige Tabletten mit verzögerter Abgabe) eingestellten Patienten kommt dafür die schneller resorbierbare (= im Darm aufnehmbare) wäßrige Morphin-Lösung in Betracht, die von jedem Apotheker hergestellt werden kann.
Ist der Patient auf Buprenorphin mit dem Schmerzpflaster (Transtec®) eingestellt, so kann bei Durchbruchsch
merzen zusätzlich die schnell resorbierbare (= Aufnahme in den Körper) sublinguale (= unter der Zunge verabreichte) Form (z.B. Temgesic®) gegeben werden.
Wird die Basis- Therapie mit dem Schmerzpflaster Durogesic® (Fentanyl) durchgeführt, so kann ein Durchbruchschmerz
(= Schmerzspitze) mit ACTIQ® abgefangen werden, diese Fentanyl-Darreichungsform wird mit Hilfe eines speziellen Applikators über die Wangenschleimhaut inkorporiert (= in den Körper/Organismus eingebracht).
Eine Kombination von Opioide
n sollte wegen des Agonisten/Antagonisten-Problems (= teilweise gegenseitige Wirkungsaufhebung) unterbleiben.

Die Gabe von sog. Ko-Analgetika (= Mittel die Schmerzmittel in ihrer Wirkung unterstützen) kann in der Krebsschmerztherapie auf allen Therapiestufen nützlich sein, ihre Indikationen (= Anzeigen) sind davon eher unabhängig.
Kortikoide
(= mit Cortison verwandte Substanzen) sind nützlich bei entzündlicher Schwellung, Hirndruck und auch, als erwünschte Nebenwirkung, zur Appetitanregung.
Psychopharmaka
(= Mittel zur Therapie der Psyche), insbesondere Neuroleptika und Antidepressiva, können den psychischen Zustand des Patienten stabilisieren helfen und eventuell Schmerzmittel einsparen. Ihre Verwendung in der Krebsschmerztherapie sollte sorgsam bedacht werden, weil sie die Entscheidungsfähigkeit und die Fähigkeit zur Auseinandersetzung mit der Krankheit stark beeinträchtigen können. Sie sollten keinesfalls als Ersatz für menschliche Zuwendung mißbraucht werden.
Biphosphonate
, z.B. Ostac®, können infiltratives Wachstum von Knochenmetastasen hemmen und dadurch den Krebsschmerz lindern.
Eine Zusatzmedikation
(= zusätzliche Mittel) zur Vermeidung von Nebenwirkungen der Therapie, wie z.B. Abführmittel, Antiemetika (= Mittel gegen Übelkeit), Ulkusprophylaxe (= Mittel zur Verhinderung eines Magen/Darm-Geschwürs), ist regelmäßig erforderlich.

Komponenten der Stufen-Therapie bei Krebsschmerz (krebsbedingte Schmerzen):
Periphere Analgetika
(= Mittel die vorwiegend am Ort der Schmerzentstehung wirken) sind besonders bei Knochenschmerzen und Muskelschmerzen angezeigt und können auch in fortgeschrittenen Krankheitsstadien wirksam sein.
Zentral wirksame Analgetika
(= Schmerzmittel die im Rücken mark / Gehirn wirken) ohne BTM- (= Betäubungsmittelgesetz-) Rezeptpflicht (= nicht unter das Betäubungsmittelgesetz fallend) können ausreichend wirksam sein; Abführmittel sind bei ständiger Codein-Einnahme regelmäßig notwendig.
Mit dem Übergang auf die systemische orale Opiattherapie
(= opiumhaltige Tabletten, Tropfen, Pflaster, die auf das Nervensystem wirken) sollte gerade in der Krebsschmerz -Therapie nicht zu lange gezögert werden. Sie gilt heute als bewährte Standardmethode nicht nur für präfinale (= vor dem Tod stehende), sondern vor allem auch für ambulante Patienten mit schweren Schmerzen (Zenz 1990, Strumpf 1993) und kann sehr zur Erhaltung einer zufriedenstellenden Lebensqualität beitragen.
Leider führen Opioide häufiger zu einer Darmträgheit bis hin zu einer Darmverstopfung, so daß zusätzlich Laxanzien
(= Abführmittel) verordnet werden müssen. Mittlerweile gibt es eine fixe Kombination eines Opioid s (Oxycodon) mit dem retardierten Opioid-Antagonisten Naloxon (Targin®), die einer opioidinduzierten Verstopfung der Darmtätigkeit vorbeugt bzw. entgegenwirkt.
Atemdepression
(= Abflachung der Atemzüge und damit behinderte Sauerstoffaufnahme und Kohlendioxidabgabe) als Nebenwirkung spielt meist keine Rolle, da der Krebsschmerz -Reiz sozusagen antagonistisch (= entgegen) wirkt.
Gefährlich kann es allerdings werden, wenn zur Krebsschmerz-Therapie zusätzlich Nervenblockaden mit einem örtlichen Betäubungsmittel durchgeführt werden. Der Wegfall des Krebsschmerz -Reizes führt prompt zu einer Atemdepression, die u.U. den Einsatz von Naloxon (Narcanti®) notwendig macht.

Bei Opia t-Gabe sollten auch Synergismen (= gegenseitig unterstützende, verstärkende Wirkungen) bei gleichzeitiger Einnahme von z.B. Benzodiazepinen bedacht werden. Die übrigen Nebenwirkungen sind nach heutiger Erfahrung erstaunlich gering. Durch die Einnahme in festen Zeitintervallen kann eine Abhängigkeit vermieden werden, sie tritt bei Patienten, die z.B. Morphin ausschließlich zur Analgesie (= Schmerzbekämpfung) einnehmen, nur selten auf. Die entstehende Miosis (= Engstellung der Pupille) stört meist wenig.
Daß die Befürchtung, süchtig zu werden, nur selten auftritt, bedarf näherer Erläuterung bei Patienten und Ärzten. Die erforderliche Dosis liegt meist zwischen 30 und 100mg pro Tag für orales
(= durch den Mund eingenommenes) Morphin, jedoch mit erheblichen individuellen Unterschieden. Selten benötigen einzelne Patienten weit höhere Dosen, z.B. 500 mg Morphin pro Tag und mehr. Eine Notwendigkeit zur Dosiserhöhung durch Adaptation (= Anpassung des Organismus an veränderte Bedingungen) oder Toleranzentwicklung (= zunehmender Wirkungsverlust) soll selten (Zenz 1990), manchmal sollen sogar Dosisreduktionen möglich sein.
In einer Studie von Liverani et al. (1990) war hingegen eine Verdopplung der Dosis während der Therapiedauer vor allem bei Patienten mit einem Krebsschmerz erforderlich.

Die Methoden der modernen Schmerztherapie bieten auch optimale Voraussetzungen für eine Anschlußheilbehandlung (AHB) bzw. Anschlußrehabilitation. Mehr darüber erfahren Sie hier: http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk (einfach anklicken).

Laut Bundesregierung (http://www.die-gesundheitsreform.de/gesundhe itssystem/themen_az/infoblaetter/rehabilitation/index.html?param=st) haben seit dem 1.4.2007 alle gesetzlich versicherte Personen einen Rechtsanspruch auf eine Rehabilitation und können sich ihre Rehabilitationseinrichtung sogar selbst aussuchen und Sozialgerichte stärken die Rechte von Schmerzpatienten gegenüber den Rentenversicherungen. Danach hat ein Schmerzpatient ein Recht darauf, in einer schmerztherapeutischen Klinik behandelt zu werden. Hier gelangen Sie zu einem 1. Urteil (Sozialgericht Kassel). Mittlerweile gibt es diesbezüglich zwei weitere Urteile, so vom Landessozialgericht Hamburg: http://www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht2 und vom Sozialgericht Köln erging eine entsprechende, einstweilige Verfügung in nur 23 (!!) Tagen: www.schmerz.com/schmerze n/sozialgericht3.

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Aktualisiert: >19.03.2008</> kusb&
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AHB (http://www.schmerz-rehabilitation.de/ahb), Akupunktur (www.stumpfschmerz.de/akupunktur), ambulante Schmerztherapie, Amputation, Analgetikamißbrauch, Anlaufschmerz, Anschlußheilbehandlung (http://www.anschlussheilbehandlung.co.uk), Anschlußrehabilitation (http://www.anschlussrehabilitation.com), Antiaging Klinik, Antidepressiva (www.anti-depressiva.de),

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C Chronischer Schmerz (www.schmerz-chronischer.de) (1), chronischer-schmerz (www.chronischer-schmerz.org)(2), chronischer Schmerz (http://www.chronischer-schmerz.eu)(3), Cephalalgia,
D Daumensattelgelenk (www.daumensattelgelenk.de), Diskektomie, Diskopathie,

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